| Urnenstandort |
Gemeindehaus Vereinslokal Lachen (Sonntag) Schulhaus Bild (Sonntag) |
| Urnen Öffnungszeiten |
Mittwoch bis Freitag während der Bürozeiten im Büro des Gemeindeschreibers (Gemeindekanzlei)Büro 4 Samstag, 17 30 bis 18 30 Uhr auf der Gemeindekanzlei Sonntag, 10 00 bis 11 00 Uhr auf der Gemeindekanzlei Sonntag, 09 30 bis 10 30 Uhr beim Vereinslokal Lachen Sonntag, 09 30 bis 10 30 Uhr beim Schulhaus Bild |
| Hinweis |
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ar.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
| Bedingungen / Voraussetzungen |
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister (Einwohnerkontrolle) persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. |
| Brieflich abstimmen |
Was ist zu beachten?- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das kleine Stimmkuvert.
- Legen Sie den Stimmausweis mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder in den Briefkasten der Gemeindekanzlei werfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht manchmal 4 Arbeitstage!)
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn: - die Stimm- oder Wahlzettel nicht im Stimmkuvert liegen
- das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält oder der Stimmausweis fehlt
|
| Kontakt |
nathalie.cipolletta@walzenhausen.ar.ch |