Sperrgut

Sperrgut ist brennbarer Hausrat (Möbel und dergl.) und kann mit der ordentlichen Kehrichtabfuhr entsorgt werden.

 

Was wird mitgenommen?

  • Untermatratzen, Möbelstücke bis max. 150 cm Breite, Teppiche, Ski, Altreifen etc.


Nicht mitgenommen werden:

  • Nicht brennbare Abfälle wie Eisen, Keramik, Steingut, Steine etc

Tipps

Brockenhäuser nehmen guterhaltene Möbel meist gratis entgegen!

In einer Tauschbörse oder mit einem Gratisinserat finden Sie vielleicht eine Abnehmerin/einen Abnehmer für das Gut, das Sie nicht mehr brauchen.

Wichtig

  • Das Sperrgut darf jeweils frühestens am Vorabend des Abfuhrtages bereitgestellt werden.
  • Sämtliche Sperrgüter sind mit grünen Sperrgutmarken zu versehen
  • Sperrgüter dürfen das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten
  • Sperrgüter Grösse max. 150 x 60 x 40 cm; Grössere 2 Marken Ausnahme: Polstergruppen pro Sitzfläche oder Anbauelement je 1 grüne Sperrgutmarke
  • Loses Material ist gut zu bündeln

Produkte

Gartenmöbel aus Holz; Gartenzaun, behandelt; Holzgestell; Holzkiste; Holzmöbel; Holzpalette; Holzpalisade, behandelt; Isolationsmatten; Korkmatten; Lättlicouch; Matratze; Polstersessel; Teppich; Schlitten aus Holz; Ski; Snowboard; Sockelleisten aus Holz; Spannteppich; Spanplatte behandelt; Türen aus Holz; Wohnwand

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