Vermittleramt Appenzeller Vorderland / Kreis 3

Die Vermittlerämter führen in Zivilstreitigkeiten nach dem Grundsatz "Zuerst schlichten, dann richten" in der Regel vor jedem Entscheidverfahren einen Schlichtungsversuch durch. Im Idealfall kann im Rahmen der Vermittlung eine einvernehmliche Lösung mit den Parteien gefunden und schriftlich fixiert werden. Sinn und Zweck des Schlichtungsverfahrens ist es, die Parteien zu versöhnen. Das Schlichtungsverfahren ist grundsätzlich obligatorisch und kann nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen ausfallen.

Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website des Kantons Appenzell Ausserrhoden.

Kontakt

Vermittleramt Appenzeller Vorderland / Kreis 3
Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen

Tel. 071 343 66 72
vermittleramt.vorderland@ar.ch

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