Ausserordentliche Fahrbewilligung zur Feuerstelle Steigbüchel

Die Durchfahrt mit Motorfahrzeugen ab Gebert bis zur Feuerstelle Steigbüchel ist grundsätzlich untersagt.

Wenn Sie die Feuerstelle dennoch z. B. für den Transport von Lebensmitteln für einen Anlass befahren möchten, können Sie der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@walzenhausen.ar.ch) das entsprechende Gesuch einreichen.

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