Grabräumungen 2025
Auf dem Friedhof Walzenhausen müssen infolge Ablaufs der Grabesruhe die Urnengräber Nrn. 42 – 45 und die Erdbestattungsgräber Nrn. 78 – 81 geräumt werden.
Die Angehörigen werden gebeten, die Gräber bis spätestens 1. November 2025 zu räumen. Nach Ablauf dieser Frist werden die verbliebenen Grabsteine und der übrige Grabschmuck durch den Friedhofgärtner entfernt. Es können keine Ansprüche auf Grabschmuck oder Grabsteine geltend gemacht werden.
Walzenhausen, 13. Juni 2025
GEMEINDERAT WALZENHAUSEN