Ortsplanung

In der Schweiz wird im Bereich Planen zwischen der behördenverbindlichen Richtplanung und der grundeigentümerverbindlichen Nutzungsplanung unterschieden. Planungen werden auf allen Stufen gemacht, mit unterschiedlicher Genauigkeit und Schärfe der Aussagen. Der Bund legt mit der Gesetzgebung, den Sachplänen und Konzepten die grundlegenden Leitlinien fest. Die Kantone zeigen mit den kantonalen Richtplänen auf, wie sie ihr gesamtes Kantonsgebiet entwickeln wollen. Die Gemeinden konkretisieren die räumliche Entwicklung bis auf die Stufe der Nutzungsplanung.
 

Ortsplanungsrevision 2023

Die Schweizer Bevölkerung hat im März 2013 die Änderungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes deutlich angenommen. Damit wird vorgegeben, dass die Siedlungsentwicklung nach innen gelenkt und kompakte Siedlungen geschaffen werden sollen. Gestützt auf diese Grundsätze überarbeitete der Kanton Appenzell Ausserrhoden das kantonale Baugesetz sowie den kantonalen Richtplan. Dieser zeigt die Trendentwicklung der Bevölkerung und das jeweilige Fassungsvermögen der Gemeinden auf. Der gemäss den Bundesvorgaben revidierte kantonale Richtplan teilt Walzenhausen als «mittlere Gemeinde mit Zentrumsfunktion mit Vorrang Erholung und Freizeit» ein. Das Wachstumsziel wird auf 0.36 % pro Jahr bis ins Jahr 2040 festgelegt. Die gemäss der Übersicht über den Stand der Erschliessung deklarierten Bauzonenreserven von 10.5 ha liegen über dem für diese Bevölkerungsentwicklung erforderlichen Bedarf. Aus diesem Grund gibt der kantonale Richtplan vor, dass Walzenhausen unbebaute Bauzone im Umfang von 4.4 ha einer Nichtbauzone zuweisen muss.

Die rechtskräftige Ortsplanung der Gemeinde Walzenhausen wurde anfangs der 90er-Jahre erarbeitet und 1997 durch den Regierungsrat genehmigt. Sie hat damit die Lebensdauer von 15 Jahren schon länger erreicht und entspricht nicht mehr den heutigen sowie zukünftigen Anforderungen. Die Ortsplanung soll hinsichtlich der neuen Entwicklungsziele überprüft und aktualisiert werden.

Die aktuelle Ortsplanung der Gemeinde Walzenhausen besteht aus:

  • der kommunalen Richtplanung vom 17. Dezember 1996
  • dem Zonenplan vom 16. September 1997
  • dem Teilzonenplan Gefahrenzone vom 23. April 2013
  • dem Teilzonenplan Verkehrsfläche vom 23. April 2013
  • dem Baureglement vom 05. Februar 2013
Website Zonenplan Ausschnitt.png


Den gültigen Zonenplan finden Sie hier (Geoportal)
 

Medienmitteilungen zum Projekt

Medienmitteilung vom 09.02.2023: Abbruch und Neuauflage der Ortsplanung

Inserat vom 09.02.2023: Erlass einer Planungszone

 

 

Dokumente

Name
Zonenplan 1997.pdf Download 0 Zonenplan 1997.pdf
Planungszone 09.02.2023 Gesamtübersicht.pdf Download 1 Planungszone 09.02.2023 Gesamtübersicht.pdf