Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Hände, Familie

Die Kernaufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) sind:

  • Kindeswohlgefährdungen abwenden
  • Schutz und Hilfe für erwachsene Personen organisieren
  • Eigene Vorsorge (Vorsorgeaufträge, Patiententenverfügung, gesetzliche Vertretungsrechte) beurteilen
  • Beistandspersonen beaufsichtigen
  • Pflegeplätze beaufsichtigen

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08.00 - 12.00 Uhr