Informationen rund um die Schule

Absenzen

Wenn ein Kind den Unterricht nicht besuchen kann, bitten wir die Eltern & Erziehungsberechtigten, der Klassenlehrperson die Absenz umgehend via Klapp (oder telefonisch) zukommen zu lassen, damit sie über den Verbleib des Kindes orientiert ist. Die Fachlehrpersonen erhalten die Absenz über Klapp ebenfalls. Die Klassenlehrperson führt eine Absenzenkontrolle, aus der die jährlichen Schulversäumnisse der Lernenden ersichtlich sind.
 
Eine Anleitung für das Erstellen von Absenzen im Klapp finden Sie unter folgendem Link.
 
Wie Absenzen aufgrund eines Urlaubsgesuchs abgehandelt werden, finden Sie unter dem Punk «Urlaubsgesuch».
 
 

Abwesenheiten von Lehrpersonen

Ist die Lehrperson (vom Zyklus 1 und 2) krank oder aus anderen Gründen abwesend, so wird dies den Eltern/Erziehungsberechtigten so früh wie möglich mitgeteilt und wenn immer möglich entweder eine Stellvertretung oder eine andere Betreuung organisiert. Ihr Kind ist während der Schulzeit am Vormittag auf jeden Fall betreut.
 

Adressänderungen Lernende

Müssen in erster Linie der Einwohnerkontrolle Walzenhausen gemeldet werden. Zudem bitten wir die Eltern/Erziehungsberechtigten die Adressänderungen dem Schulsekretariat (sekretariat@schule-walzenhausen.ar.ch) mitzuteilen. 
 

Adressen

Schulhaus Dorf
Dorf 69
9428 Walzenhausen
Tel. 071 886 66 30
Schulhaus Bild
Bild 287
9428 Walzenhausen
Tel. 071 886 66 44
Schulhaus Güetli
Güetli 181
9428 Walzenhausen
Tel. 071 886 66 43
Schulhaus Wilen
Wilen 396
9428 Walzenhausen
Tel. 071 886 66 47
 
 

Agenda

Die Veranstaltungen der Schule Walzenhausen finden Sie unter dem Menupunkt «Aktuelles Schuljahr»
 
 

Ansprechpersonen

Die erste Ansprechperson ist die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Bei weiterführenden Anliegen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Allgemeine Informationen erhalten Sie vom Schulsekretariat. Der elektronische Kontakt zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und der Schule findet über Klapp statt.
 
 

Arztuntersuch

Alle Lernenden sind spätestens zu Beginn des obligatorischen Schulunterrichts und in der letzten obligatorischen Klasse auf ihren allgemeinen Gesundheitszustand zu überprüfen.
 
Der Schularzt Dr. Fabian Fehr (Arztpraxis Bären, Oberegg) führt an der Schule Walzenhausen einmal jährlich folgende Untersuche durch:
 
Arzt- und Augenuntersuch im 2. Kindergarten
Augenuntersuch in der 6. Klasse
Arztuntersuch in der 2. Sekundarschule
 
Impfungen werden nach den Richtlinien des BAG und den Weisungen des Departements Gesundheit und Soziales vorgenommen. Die Impfungen sind freiwillig und werden der Schule von den Eltern/Erziehungsberechtigten über den Gesundheitsfragebogen mitgeteilt.
 
 

Aufgabenstunde der Primarschule

Von der 1.-6. Klasse haben die Lernenden die Möglichkeit, die Aufgabenstunden zu besuchen. Während dieser Stunde können die Lernenden unter Aufsicht und Begleitung einer Lehrperson an Hausaufgaben, Aufträgen oder Testvorbereitungen arbeiten. Dieses ergänzende Angebot kann von allen Lernenden der entsprechenden Klassen freiwillig und kostenlos genutzt werden. Wenn die Lehrpersonen der Meinung sind, dass bestimmte Lernende die Aufgabenstunde regelmässig besuchen sollten, werden sie aktiv auf die Eltern und auf das Kind zugehen, um den Besuch des Angebots zu besprechen.
 
 

Besuche / Besuchswoche

Eltern/Erziehungsberechtigte/Verwandte sind an der Schule Walzenhausen herzlich willkommen. Bitte melden Sie Ihren Besuch bei der Klassenlehrperson an. 
 
Einmal jährlich findet eine Besuchswoche oder Besuchstage für alle Eltern/Erziehungsberechtigten unserer Lernenden statt. Detaillierte Informationen werden Ihnen durch die Klassenlehrperson Ihres Kindes zugestellt.
 
 

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Die Schule Walzenhausen unterstützt fremdsprachige Lernende mit bedarfsgerechtem Deutschunterricht. Ziel ist es, dass sie dem Regelunterricht schnellstmöglich folgen können.
 
 

Einschulung

Der Stichtag für den Eintritt in den 1. Kindergarten ist der 30. April. Kinder die bis zu diesem Datum vier Jahre alt sind, treten im August desselben Jahres in den Kindergarten ein. Der Besuch des Kindergartens ist obligatorisch.
 
Die betroffenen Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten das Formular für die Anmeldung sowie die Einladung zum Elterninformationsabend im Februar direkt vom Schulsekretariat. Die Klasseneinteilung erhalten sie bis Ende Mai.
 
 

Elternabende

Der Elternabend wird durch die Klassenlehrperson organisiert und moderiert. Er dient als Informationsveranstaltung und ist für die Eltern/Erziehungsberechtigten obligatorisch.
 
 

Feiertage & Ferien

Finden Sie unter dem Menupunkt «Ferienkalender»
 
 

Handys & Co.

Handys und Smartwatches von Lernenden sind vor, während und unmittelbar nach dem Unterricht auf dem gesamten Schulareal nicht gestattet.
Uhren, die während der Schulzeit keinerlei Zusatzfunktionen wie Nachrichten empfangen/übermitteln, telefonieren oder fotografieren können, dürfen getragen werden.
 
Bei einer Unterrichtsstörung durch ein Gerät liegt es im Ermessensspielraum der Lehrperson, diese einzuziehen.
 
 

Helmpflicht beim Sport

Für folgende Aktivitäten im Rahmen des Unterrichts gilt eine Helmpflicht: Velo fahren, Ski und Snowboard fahren. Die Schule empfiehlt auch bei weiteren Sportaktivitäten, wie z. B. Schlitteln, Schlittschuh laufen und Skaten das Tragen eines Helms. Der Entscheid liegt jedoch in der Verantwortung der Eltern. Die Lehrperson kann aufgrund der Situation auch hier eine Helmpflicht anordnen.
 
 

Integrative Schulform

Vom Kindergarten bis in die Sekundarstufe werden die Lernenden gemäss ihrem Entwicklungsstand, ihren Bedürfnissen und Möglichkeiten gefördert und begleitet.
 
Die pädagogischen Fachpersonen, die Schulleitung und die Schulbehörden setzen sich dafür ein, für alle Lernenden optimale pädagogische und organisatorische Voraussetzungen zu schaffen und zu pflegen. Fachpersonen für schulische Heilpädagogik und Deutsch als Zweitsprache arbeiten mit den Lehrpersonen der Regelklassen zusammen. Die integrative schulische Förderung (ISF) geht auf Lernende mit Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich, fremdsprachige Kinder sowie Lernende mit besonderen Begabungen ein. Sie unterstützt die individuelle Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und öffnet ihnen den Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Perspektiven.
 
Für verstärkte Massnahmen im Sinne einer integrativen (IVM) oder externen Sonderbeschulung wird die Anspruchsberechtigung auf Antrag des Schulpsychologischen Dienstes durch die Fachstelle für Sonderpädagogik des Departement Bildung festgelegt.
 
 

Jokerhalbtage

Gemäss Art. 35, Abs. 2 des Schulgesetzes, haben die Erziehungsberechtigten das Recht, ihre Kinder für maximal 4 Halbtage pro Schuljahr ohne Begründung vom Unterricht dispensieren zu lassen. Diese 4 Halbtage können einzeln oder zusammenhängend an irgendeinem Zeitpunkt im Schuljahr bezogen werden. Die Meldung an die Klassenlehrperson sollte frühestmöglich, spätestens jedoch 3 Tage im Voraus erfolgen. Dazu verwenden Sie bitte Klapp. Folgende Absenzgründe fallen nicht unter die Jokerhalbtage: Krankheit, Todesfall in der näheren Verwandtschaft, nicht verschiebbare Arzt- und Zahnarztbesuche und Ähnliches, aktive Teilnahme an der Viehschau mit der eigenen Familie.
 
 

Klapp

Klapp ist ein einfaches digitales Kommunikationsmittel welches an der Schule Walzenhausen für die Kommunikation zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Schule eingesetzt wird.
 
Eltern/Erziehungsberechtigte erhalten anfangs August vom Schulsekretariat einen Autorisierungscode, mit welchem sie sich bei Klapp anmelden können. Der Code kann von mehreren Bezugspersonen benutzt werden.
 
Die wichtigsten Informationen zu Klapp finden Sie unter folgendem Link
 
 

Kontakte mit Lehrpersonen oder mit der Schulleitung

Eltern/Erziehungsberechtigte, die Schulleitung und Lehrpersonen unterstützen sich gegenseitig. Durch persönliche Gespräche, Unterrichtsbesuche, Elternanlässe und gemeinsame Aktionen soll der Kontakt wahrgenommen werden. Besuche sind willkommen.
 
Bei Fragen und Problemen wenden sich die Erziehungsberechtigten grundsätzlich zuerst an die Klassenlehrperson. Für weiterführende Fragen oder Schwierigkeiten hat die Schulleitung ein offenes Ohr.
 
 

Leitbild

Die Schule Walzenhausen arbeitet nach einem pädagogischen Leitbild. Dieses finden Sie bei den Dokumenten (siehe unten).
 
 

Logopädie

In der logopädischen Therapie wird die Sprache umfassend und gezielt gefördert. Der Logopäde der Schule Walzenhausen berät Eltern/Erziehungsberechtigte, Lernende sowie Lehrpersonen und unterstützt die Lernenden bei Auffälligkeiten in folgenden Bereichen:
  • Aussprache
  • Wortschatz
  • Satzbau
  • Sprachverständnis
  • Wahrnehmung
  • Lesen und Schreiben
  • Kommunikation
  • Stimme
  • Schlucken
Der Logopäde, Ralph Herling besucht regelmässig die Klassen und unterstützt die Lernenden bei Bedarf, dies stets in Absprache mit den Eltern/Erziehungsberechtigten und der Lehrperson.
 
 

Läuse

Läusebefall kommt häufig vor und hat nichts mit mangelnder Hygiene zu tun. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch direkten Kontakt von Kopf zu Kopf. In seltenen Fällen durch ausgetauschte Kopfbedeckung, Haarkämme oder andere persönliche Gegenstände.
 
Wenn Sie als Eltern bei Ihrem Kind Läuse entdecken, muss umgehend die Lehrperson informiert werden. Die Schule informiert die betroffene Klasse danach mit dem Merkblatt zu Läusen, welches Sie bei den Dokumenten (siehe unten) finden.
 
 

Mittagstisch

Siehe Punkt «Tagesstrukturen»
 
 

Musikschule

Die Schule Walzenhausen arbeitet mit der Musikschule Appenzeller Vorderland zusammen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Musikschule.
 
 

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht wird von der jeweiligen Kirchengemeinde organisiert und durchgeführt. Anliegen, die den Religionsunterricht betreffen, melden Sie deshalb bitte direkt beim Sekretariat der Kirchgemeinde oder der zuständigen Religionslehrperson.
 
 

Schularzt

Wird während der Schulzeit für Notfälle ein Arzt benötigt, kontaktieren wir Ihren Hausarzt oder unseren Schularzt.
Der Schularzt ist auch zuständig für die zweimalige Überprüfung des allgemeinen Gesundheitszustandes aller Lernenden (siehe auch Punkt Arztuntersuch).
 
 

Schulleitung

Der Schulleitung obliegen neben der Führungsverantwortung für die ihr unterstellten Lehrpersonen/Mitarbeitenden die pädagogische Führung, die Qualitätsentwicklung und -sicherung, die Organisation und Administration des Schulbetriebs sowie die Information und Kommunikation.
 
Kontakt:
Daniel Wyder, Dorf 69, 9428 Walzenhausen
Barbara Müller Pathle, Dorf 69, 9428 Walzenhausen
Telefon: 071 886 66 31
 
 

Schulsekretariat

Die Schuladministration beinhaltet sämtliche administrativen und organisatorischen Prozesse im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb. Die Schulsekretärin unterstützt die Schulleitung und ist ebenfalls Anlauf- und Auskunftsstelle für Lernende, Eltern/Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen/Mitarbeitende.
 
Kontakt:
Rebecca Schreiber Moraes Fontoura, Dorf 69, 9428 Walzenhausen
Telefon: 071 886 66 30
 
 

Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeiterin / der Schulsozialarbeiter hat die Aufgabe, Kinder und Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens und bei der Entwicklung von Strategien zur Lebensbewältigung zu unterstützen sowie ihre Kompetenzen zur Erarbeitung von Lösungswegen bei persönlichen und/oder sozialen Problemen zu fördern.
 
Kontakt:
Jessica Rietdijk, Dorf 69, 9428 Walzenhausen
Telefon: 079 355 36 53
 
 

Schulkommission

Auf der strategisch-politischen Ebene sorgt das Schulpräsidium und die Schulkommission dafür, dass in Walzenhausen ein qualitativ hochstehendes Bildungsangebot vorhanden ist.
 
Weitere Informationen finden sie unter dem Navigationspunkt "Schulkommission".
 
 

Schulweg

Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Im Kindergarten und in der 1. Primarklasse tragen die Lernenden leuchtende Westen. Die Lehrpersonen sind verpflichtet, wenn ein Kind nicht zum Unterricht erscheint, nachzufragen.
 
Wir empfehlen, dass die Kinder ihren Schulweg selbständig bewältigen. Den Schulweg braucht es als Lernfeld und um Kontakte mit dem «Gspänli» zu pflegen. Mit dem Fahrrad sollten die Kinder erst ab der 4. Klasse in die Schule fahren. Die Lernenden sind verpflichtet, auf dem Schulweg die Verkehrsregeln einzuhalten.
 
Der Schulbus steht den berechtigten Kindern an festgelegten Haltestellen als Transportmittel zur Verfügung. Auskunft über ein Anrecht zur Schulbusbenützung erteilt die Schulleitung. Kindern aus Lachen und Umgebung nutzen das Postauto und erhalten von den Postautobetrieben ein Abonnement direkt zugestellt (die Kosten gehen zu Lasten der Schule).
 
Schäden an Fahrrädern und Mofas werden nicht von der Schule getragen. Beschädigungen auf dem Schulareal sollen jedoch der Klassenlehrperson gemeldet werden. Eine allfällige Anzeige bei der Polizei hat durch die Erziehungsberechtigten zu erfolgen.
 
Lernende, die aufgrund des zu verrichtenden Schulwegs weniger als 30 Minuten Mittagszeit zu Hause haben, können die Mittagsbetreuung zu Sonderkonditionen besuchen. Bitte senden Sie einen entsprechenden Antrag an die Schulleitung.
 
 

Schulzahnarzt

Der Zahnuntersuch ist für alle Lernenden obligatorisch und findet einmal jährlich bei Dr. med. dent. Uwe Rieger, Dorf 86, 9428 Walzenhausen statt. Der Untersuch beim Schulzahnarzt ist kostenlos, wählen Eltern für diesen Untersuch einen Privatzahnarzt, haben sie die Kosten selber zu tragen und sind darum besorgt, dass der Privatzahnarzt den Befund ins Zahnbefundheft einträgt. Die Klassenlehrperson kontrolliert, ob eine allfällige Behandlung stattgefunden hat.
 
 

Sportunterricht

Körperhygiene gehört zum Sport. Wir erwarten, dass die Kinder ab der 3. Klasse nach dem Sportunterricht duschen. Die Sport-Lehrpersonen der entsprechenden Stufen achten darauf, dass sie die hierfür benötigte Zeit der Lektion zur Verfügung stellen. Folglich gehört das Duschen zur Unterrichtszeit.
 
Zur Hygiene gehört in diesem Zusammenhang auch, dass die Kinder anschliessend saubere Unterwäsche anziehen. Unterstützen Sie uns dabei, indem Sie Ihr Kind ebenfalls dazu anhalten, sich nach dem Sportunterricht zu duschen und indem sie bei den Jüngeren beim Packen der Sporttasche darauf achten, dass Duschutensilien und saubere Unterwäsche nicht vergessen gehen.
 
 

Stundenpläne

Die aktuellen Stundenpläne finden Sie unter dem Navigationspunkt «Unsere Schule/Klassen/Stundenpläne».
 
 

Skilager

Auf der 5./6. Klasse wird jährlich ein Skilager durchgeführt. Während den drei Jahren Oberstufe kommen die Lernenden in den Genuss von einem Lager pro Jahr. Dieses kann in Form eines Ski- /Klassenlagers oder einer Projektwoche mit Übernachtung sein.
 
 

Tagesstrukturen

Die Schule der Gemeinde Walzenhausen bietet zusätzlich zu den Unterrichtsstunden (Blockzeitenmodell) für alle Lernenden ein familienergänzendes Betreuungsangebot an. Sie finden alle näheren Informationen unter dem Navigationspunkt «Tagesstrukturen».
 
 

Turnhalle / MZA

Anfragen betr. privater Nutzung der Turnhalle/MZA sind ans Schulsekretariat zu richten.
Reservationsanfragen tätigen Sie bitte über folgenden Link.
 
 

Unterrichtszeiten

Die Unterrichtszeiten der Schule Walzenhausen orientieren sich am Blockzeitenmodell. An den Vormittagen ist Unterricht für alle Lernenden. Die Nachmittage sind je nach Stundenplan der einzelnen Klassen mit Unterrichtsstunden belegt oder schulfrei. Die genauen Schulzeiten können dem jeweiligen Stundenplan entnommen werden.
 
 

Urlaubsgesuch

Generell haben die Lernenden 13 Wochen Ferien. In dieser Zeit sind auch die Ferien der Kinder/Familien zu planen. In ausserordentlichen Situationen ist für zusätzlichen Urlaub (mehr als 4 Jocker-Halbtage pro Schuljahr) ein schriftliches Gesuch (Brief, Klapp-Nachricht oder E-Mail) an die Schulleitung zu richten. Sie wird dann nach Rücksprache mit der Klassenlehrperson entscheiden, ob zusätzliche Urlaubstage bewilligt werden können. Alle Abwesenheiten von Lernenden sind der Klassenlehrperson vorgängig mitzuteilen.
 
 

Verkehrserziehung

Vom Kindergarten bis zur 6. Klasse werden alle Klassen jährlich einmal vom Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei für korrektes Verhalten im Strassenverkehr angeleitet. In der 6. Klasse legen die Lernenden eine Veloprüfung ab.
 
 

Versicherungen

Unfallversicherung: Bei Unfällen während des Schulunterrichts oder während Schulveranstaltungen, die eine ärztliche Behandlung erfordern, ist die obligatorische private Versicherung der Lernenden zuständig.
Sachschaden: Für Sachschäden verursacht durch Lernende haften die Eltern/Erziehungsberechtigten (Haftpflichtversicherung).
 
 

Wegzug

Informieren Sie die Klassenlehrperson bitte so rasch als möglich, wenn Sie einen Wegzug aus der Gemeinde Walzenhausen planen.
 
 

Zahnprophylaxe

Vom Kindergarten bis zur 3. Klasse wird jede Klasse mehrmals jährlich von einer Fachperson für Zahnprophylaxe besucht, die mit den Kindern die Zahnpflege übt.
 
 

Zeugnisse

Die Leistungen und das Verhalten der Lernenden werden regelmässig beurteilt und mittels Zielvereinbarungen festgehalten.
Ab der 3. Klasse werden die Leistungen zusätzlich mit Noten beurteilt.
 
 

Zuzug

Bitte informieren Sie uns so rasch als möglich über Ihren Zuzug nach Walzenhausen. Füllen Sie dazu ein Anmeldeformular pro Kind aus und senden dieses ans Schulsekretariat Walzenhausen (sekretariat@schule-walzenhausen.ar.ch). Die Aufnahme an die Schule Walzenhausen erfolgt mit der offiziellen Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung/Einwohnerkontrolle Walzenhausen. Das Anmeldeformular finden Sie bei den Dokumenten (siehe unten).

Dokumente

Name
Anmeldeformular Schule Walzenhausen (PDF, 160.18 kB) Download 0 Anmeldeformular Schule Walzenhausen
Publikation von Bildern_Fotos auf der Homepage (PDF, 148.18 kB) Download 1 Publikation von Bildern_Fotos auf der Homepage
Jokerhalbtage (PDF, 1.22 MB) Download 2 Jokerhalbtage
Leitbild Schule Walzenhausen (PDF, 2.49 MB) Download 3 Leitbild Schule Walzenhausen
Kindergarten - Elterninformation (PDF, 111.35 kB) Download 4 Kindergarten - Elterninformation
Merkblatt zum Absenzwesen/Jokerhalbtage (PDF, 245.55 kB) Download 5 Merkblatt zum Absenzwesen/Jokerhalbtage
Velofahren - sicher im Sattel - bfu (PDF, 3.31 MB) Download 6 Velofahren - sicher im Sattel - bfu
Verhalten auf dem Schulweg (PDF, 29.23 kB) Download 7 Verhalten auf dem Schulweg
Verhaltensregeln rund um den Schulbus (PDF, 118.58 kB) Download 8 Verhaltensregeln rund um den Schulbus
Vom Kindergarten in die Schule - Elterninformation (PDF, 119.76 kB) Download 9 Vom Kindergarten in die Schule - Elterninformation
Krankheit - Ich bleibe zu Hause, wenn (PDF, 1.07 MB) Download 10 Krankheit - Ich bleibe zu Hause, wenn
Informationsblatt Kopfläuse (PDF, 526.97 kB) Download 11 Informationsblatt Kopfläuse