Medienmitteilung vom 20.11.2025: Anpassung der Pensionstaxen im Alterswohnheim

20. November 2025

Der Gemeinderat hat die Taxordnung 2026 für das Alterswohnheim Walzenhausen genehmigt. Bei den Pensionstaxen erfolgen Erhöhungen.


Die kommunalen Pflegekosten orientieren sich an den vom Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden jährlich festgelegten Maximalansätzen. Die Kosten für die Pflege werden auf die Krankenkassen, Bewohnerinnen und Bewohner der Institutionen und die Gemeinden als Restfinanzierende aufgeteilt. Sowohl die kantonalen als auch die kommunalen Ansätze für die Pflegeleistungen bleiben im neuen Jahr unverändert.

Die Gebühren für die Pension erhöhen sich um CHF 5.- bis 12.- pro Tag und Zimmer. Die Erhöhungen sind insbesondere auf die generell gestiegenen Kosten rund um die Unterbringung von Bewohnenden sowie die Modernisierung einzelner Zimmer zurückzuführen. Weiter steigen in Abstimmung mit weiteren Heimen im Kanton die Zuschläge für Kurzzeitaufenthalte. Solche Aufenthalte von ein paar wenigen Wochen wie beispielsweise nach einem Spitalaustritt entsprechen einem gestiegenen Bedürfnis. Sie sind jedoch mit einem höheren Ressourcenaufwand verbunden, was zu höheren Kosten führt.

Die Taxordnung 2026 kann auf der Website der Gemeinde unter Verwaltung > Reglemente eingesehen und heruntergeladen werden.

Bild Alterswohnheim