Fakultatives Referendum Jahresrechnung 2025
Der Gemeinderat hat die Jahresrechnung 2025 am 3. März 2026 genehmigt und unterstellt diese gemäss Art. 8 lit. d der Gemeindeordnung wie folgt dem fakultativen Referendum:
| Gegenstand: | Jahresrechnung 2025 |
| Referendumsfrist: | 24. April 2026 bis 13. Mai 2026 |
| Öffentliche Auflage: |
Gemeindeverwaltung Walzenhausen, Gemeindekanzlei, 3. Stock, sowie Website Amtsblatt AR (www.amtsblatt.ar.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.). Weitere Informationen und Unterlagen können der Website der Gemeinde Walzenhausen (www.walzenhausen.ch > Verwaltung > Dienstleistungen > Jahresrechnung / Voranschlag / Aufgaben- und Finanzplan > Rechnung 2025) entnommen werden. |
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Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: |
30 gültige Unterschriften |
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Walzenhausen, Dorf 84, 9428 Walzenhausen, einzureichen.
Walzenhausen, April 2026
GEMEINDERAT WALZENHAUSEN