Erbschaftsamt
Das Erbschaftsamt sorgt im Sinne der kantonalen Gesetzgebung (Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch, kurz EG zum ZGB) für die Vermögensinventarisation sowie die anschliessende erbrechtliche Regelung (= Entwürfe von Erbteilungsverträgen udgl.) in allen Nachlassfällen der in der Gemeinde wohnhaft gewesenen Erblasser.
Verbunden mit der Regelung des Vermögensüberganges ist das Erbschaftsamt ebenso zuständig für die amtliche Eröffnung aller letztwilligen Anordnungen (Testamente, Erbverträge, Eheverträge).
Kontakt
ErbschaftsamtDorf 84
9428 Walzenhausen
Tel. 079 436 18 16
claudius.platzer2@walzenhausen.ar.ch
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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