Medienmitteilung vom 09.022023: Abbruch und Neuauflage der Ortsplanung

9. Februar 2023

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Teilrevision der Zonenplanung zurückzuziehen und neu zu lancieren. Grund für diesen Schritt sind zu wenig beachtete Ausstandsvorschriften im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Ortsplanung.


Nach der öffentlichen Auflage der Teilrevision des Teilzonenplans im Frühjahr 2021 läuft gegenwärtig das Einspracheverfahren. Es hat sich gezeigt, dass in der laufenden Ortsplanungsrevision bei zwei Gemeinderatsmitgliedern in formeller Hinsicht Ausstandsvorschriften verletzt wurden. Als Ausstandsgrund kann zum Beispiel ein persönliches Interesse geltend gemacht werden. Das wurde unterschätzt. Für den Fehler und die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt sich der Gemeinderat.


Ausstandsgründe
Gemeindepräsident Michael Litscher war bis März 2020 – wie seine Vorgänger – Mitglied im Verwaltungsrat der Bauland Erschliessungs AG Walzenhausen (BEG). Die BEG besitzt mehrere Grundstücke im Dorfzentrum, welche von der Ortsplanungsrevision betroffen sind. Gemeinderat Roger Rüesch ist Besitzer eines Grundstücks im Dorfzentrum, für welches die BEG ein Kaufrecht besitzt. Dieses Grundstück soll eingezont werden. Das geschieht im Gegenzug zur Auszonung von mehreren Grundstücken, die im Besitz der BEG sind. Aus diesem Grund hätte auch er in den Ausstand treten müssen.


Neuauflage mit beschlussfähigem Gemeinderat
Im Wissen um die Verletzung der Ausstandregeln kommt für den Gemeinderat eine Weiterführung der Ortsplanungsrevision nicht in Frage. Es ist dem Gemeinderat ein grosses Anliegen, die Neuauflage formell und somit auch ausstandsrechtlich korrekt durchzuführen. Mit dem Rücktritt von Michael Litscher aus dem Verwaltungsrat der BEG liegen diesbezüglich seit drei Jahren keine Ausstandsgründe mehr vor. Demgegenüber wird Gemeinderat Roger Rüesch fortan in den Ausstand treten.


Verträge behalten Gültigkeit
Zwischen der Gemeinde und rund sechzig Grundstückeigentümern bestehen öffentlich- rechtliche Verträge. Sie regeln zum einen Überbauungsverpflichtungen und zum anderen Zuweisungen von Bauland in eine Nichtbauzone. Diese Verträge behalten ihre Gültigkeit.


Neuauflage im Winter 2023/2024
In den letzten Jahren hat der Gemeinderat zusammen mit dem Raumplanungsbüro die Grundlagen der Ortsplanung erarbeitet. Das zuständige Departement des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat die inhaltliche Recht- und Zweckmässigkeit bestätigt.


Die Ortsplanung ist und bleibt eine grosse Herausforderung. Der Gemeinderat ist überzeugt, zusammen mit der Bevölkerung die Aufgaben im Sinne der Strategie «Walzenhausen 2035» zu meistern. Zur Wahrung der öffentlichen Interessen wurde gemäss Baugesetz und auf Anweisung des Kantons eine Planungszone über einzelne Grundstücke für die Dauer von drei Jahren angeordnet. Vor der Neuauflage erfolgt eine erneute Vorprüfung durch den Kanton und die Durchführung eines Mitwirkungsverfahrens. Ziel ist, im Winter 2023/2024 die Teilrevision des Zonenplans neu aufzulegen.