Inserat 09.02.2023: Erlass einer Planungszone

9. Februar 2023

In Anwendung von Art. 54ff. des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (BauG) hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 9. Februar 2023 über folgende Grundstücke eine Planungszone erlassen:

Nrn. 35, 216, 404, 513, 570, 571, 572, 1020, 1175, 1205, 1218, 1259, 1320, 1354, 1375, 1427, 1478, 1511, 1516, 1530, 1587, 1605, 1720, 1721, 1722


Gemäss dem revidierten kantonalen Richtplan verfügt die Gemeinde Walzenhausen über eine zu grosse Bauzone und ist angewiesen, die Bauzonenreserve um mindestens 4.4 ha zu reduzieren. Die Planungszone bezeichnet Grundstücke, bei welchen im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine Zuweisung zum Nichtbaugebiet geprüft wird.


Die Planungszone bezweckt als sichernde Massnahme die Wahrung der Planungs- und Beurteilungsfreiheit der Planungsbehörde im Hinblick auf die dargelegte Planungsabsicht. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Planung erschweren könnte. Baubewilligungen für Bauten, Anlagen oder Nutzungen gemäss der bisherigen Zonenordnung können nicht mehr erteilt werden (Art. 54 Abs. 1 BauG).


Die Planungszone tritt nach öffentlicher Bekanntmachung in Kraft und wird für die Dauer von 3 Jahren angeordnet. Eine Verlängerung nach Art. 55 Abs.2 BauG bleibt vorbehalten. Werden Pläne oder Reglemente (insbesondere Richt- und Nutzungspläne und dazugehörige Reglemente) während der Geltungsdauer der Planungszone öffentlich aufgelegt, so verlängert sich die Wirksamkeit der Planungszone bis zum Inkrafttreten der zugrundeliegenden Pläne oder Reglemente (Art. 55 Abs. 2 BauG).


Der Erlass der Planungszone liegt vom 1. März 2023 bis 30 März 2023 im Gemeindehaus Walzenhausen zur Einsichtnahme öffentlich auf und ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.walzenhausen.ch > Verwaltung > Ortsplanung aufgeschaltet.


Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Erlass der Planungszone beim Gemeinderat Walzenhausen, Dorf 84, 9428 Walzenhausen, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Da die Planungszone mit ihrer Bekanntgabe in Kraft tritt, hat die Einsprache keine aufschiebende Wirkung.


Walzenhausen, 9. Februar 2023

GEMEINDERAT WALZENHAUSEN