Medienmitteilung vom 08.10.2018: Revision der Ortsplanung auf Kurs

8. Oktober 2018

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 11. September 2018 das Grobkonzept für die räumliche Entwicklung von Walzenhausen verabschiedet. Im Grobkonzept definiert der Gemeinderat die groben Leitlinien der räumlichen Entwicklung der Gemeinde. Diese Strategie wird in den kommenden Monaten in der kommunalen Richtplanung verfeinert und einer umfassenden Mitwirkung unterstellt.


In der laufenden Revision der Ortsplanungsinstrumente liegt der Schwerpunkt auf der Mobilisierung der Innenentwicklungsreserven und der Anpassung der Bauzonengrösse auf die kantonalen Vorgaben. Die bisherigen Arbeiten zeigten, dass die Auszonungsvorgaben nicht über einzelne, grössere Rückzonungen am Siedlungsrand erreicht werden können. Der Grund liegt im sehr dispersen Baugebiet mit einer grossen Anzahl kleiner Bauzonenreserven. Das Grobkonzept beantwortete dabei die Frage, welchen Siedlungsfraktionen künftig eine Stützpunktfunktion zukommen soll. In diesen Fraktionen sollen daher auch weiterhin Bauzonenreserven erhalten bleiben. In den übrigen Siedlungsfragmenten soll demgegenüber künftig auf eine Erweiterung des Siedlungsgebietes weitgehend verzichtet werden.


In der kommunalen Richtplanung wird in den nächsten Monaten konkretisiert, welche unbebauten Bauzonen nach der Vorgabe des Kantons einer Nichtbauzone zugeschieden werden sollen. Für die verbleibenden Bauzonenreserven zeigt die Richtplanung die Strategie der Bauzonenmobilisierung auf. Aus diesem Grund werden parallel zu den weiteren Planungsarbeiten Gespräche mit den Eigentümern dieser Parzellen geführt.


Zum Grobkonzept führt der Gemeinderat eine Vernehmlassung gemäss Art. 13 der Gemeindeordnung durch. Das Grobkonzept ist auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet (www.walzenhausen.ch > Verwaltung > Ortsplanung) und auf der Gemeindeverwaltung ausgehängt. Die Bevölkerung ist eingeladen, zum Grobkonzept bis Freitag 9. November 2018 schriftlich Stellung zu nehmen. Eine Informationsveranstaltung und eine Mitwirkung sind im Rahmen der Richtplanung in der zweiten Hälfte 2019 vorgesehen.


Ende Oktober führen Vertreter des Gemeinderates mit dem Ortsplaner Strittmatter Partner AG ein Siedlungsinventar durch. Es handelt sich dabei um eine Vorarbeit für die Erstellung des Richtplanes. Nach Vorgabe des Kantons AR muss jede Gemeinde eine Innenentwicklungsstrategie ausarbeiten. Dazu werden verschieden Daten wie Nutzungsgrad der bebauten Parzellen, Einwohnerdichte, Bauperiode, Gebäudesubstanz etc. aus dem Geografischen Informationssystem (GIS) ausgewertet. Die digitalen Daten werden am Rundgang „Siedlungsinventar“ abgeglichen und mit Kriterien wie Qualität, Einfügung, Identität etc. ergänzt.