Medienmitteilung vom 10.02.2021: Ortsplanungsrevision auf einen Blick – Öffentliche Auflage des Teilzonenplans

10. Februar 2021

Am 3. März 2013 haben die Schweizer Stimmberechtigten einem revidierten,
eidgenössischen Raumplanungsgesetz zugestimmt. In der Folge hat der Kanton Appenzell
Ausserrhoden die Richtplanung sowie das Baugesetz angepasst. Der bundesrechtliche
Grundsatz "Innenentwicklung vor Aussenentwicklung" bedeutet für die Planungsinstrumente
von Walzenhausen unter anderem, dass die Bauzonen zu verkleinern und deren
Erhältlichkeit zu sichern ist. Der kantonale Richtplan verlangt, dass die Bauzonenreserve für
die einwohnerrelevanten Wohn-, Misch- und Kernzonen in Walzenhausen um rund 4.4 ha
reduziert wird. Darüber hinaus hat der Gemeinderat entschieden, mit den mittlerweile
vorliegenden Planungsinstrumenten eine Grundlage für eine zukunftsgerichtete Ortsplanung
zu schaffen. Diese orientiert sich am Grundsatz, dass sich die Siedlungslandschaft in
Walzenhausen dadurch auszeichnet, als dass Freiraum und Siedlung eng miteinander
verwoben sind. Die Landschaft, der Kulturraum und der Freiraum sind in ganz
Walzenhausen stets präsent und haben eine hohe Wohnqualität zur Folge. Dieses
besondere Siedlungsmuster soll als übergeordnete Qualität erhalten bleiben.


Seit Herbst 2017 setzt sich der Gemeinderat intensiv mit der Ortsplanungsrevision
auseinander, welche die Hauptelemente Grobkonzept, Richtplanung und Nutzungsplanung
beinhaltet. Um die erforderliche Planungs- und Entscheidungsfreiheit zu wahren, erliess der
Gemeinderat an der Sitzung vom 3. April 2018 eine Planungszone über diverse Grundstücke
für die Dauer von drei Jahren. Das Grobkonzept, welches als fakultatives Planungsinstrument als Grundlage für die folgende Erarbeitung des kommunalen Richtplans dient wurde im Herbst 2018 einer Vernehmlassung unterstellt. Dabei sind 8 Eingaben eingegangen. Mit Schreiben vom März 2019 stellte das Departement Bau die Rückmeldung zum Grobkonzept zu.


Der Richtplan präzisiert und verfeinert die im Grobkonzept erarbeiteten Grundsätze. Die
Ermöglichung der Entwicklung in allen drei Dorfteilen, Platz, Dorf und Lachen, die
Unterscheidung der Siedlungslandschaften in die Bereiche "Entwicklung", "Bestand" und
Streusiedlungslandschaft" und die Gliederung und das Ineinanderfliessen von Siedlung und
Landschaft bilden dabei die wesentlichen Grundsätze. Der Richtplan zeigt auf, wo inskünftig
das Baugebiet und Nichtbaugebiet liegt. Die ebenfalls erarbeitete Innenentwicklungsstrategie
unterteilt die Gebiete in "Erhalten", "Aufwerten", "Erneuern" und "Überbauen". Weiter macht
der Richtplan Aussagen zu den Sachbereichen Schutz, Umwelt, Verkehr, Infrastruktur,
Ausstattung und zum Fusswegnetz.


Im September 2019 wurden in den Dorfteilen Platz, Dorf und Lachen Informations- und
Mitwirkungsanlässe zur Richtplanung durchgeführt. Im Herbst 2019 und Frühling 2020
wurden zwei Vernehmlassungen mit insgesamt 17 und Eingaben zum Richtplan
durchgeführt. Im Dezember 2019 erfolgte die Eingabe zu Handen der Vorprüfung durch das
Departement Bau und Volkswirtschaft, welches im Mai 2020 Bericht erstattete. Dabei wurde
attestiert, dass vorbehältlich der aufgeführten Anpassungen und Ergänzungen ein Antrag auf
Genehmigung in Aussicht gestellt werden kann.


Die Erarbeitung der Nutzungsplanung basiert auf dem kommunalen Richtplan. Dabei steht
insbesondere die Mobilisierung unbebauter Baugrundstücke und die Umsetzung der
übergeordneten Vorgaben zur Reduktion der Bauzone im Fokus. Der Zonenplan als
Bestandteil der Nutzungsplanung setzt die Entwicklungsabsichten aus dem Richtplan
grundeigentümerverbindlich und "parzellenscharf" (auf den Quadratmeter genau) um. Weiter
stützt sich der Richtplan auf folgende Grundsätze: Umsetzung der Innenentwicklungsstrategie, Verzahnung von Siedlung und Landschaft und die notwendige Anpassung an die tatsächliche Nutzung und Verhältnisse.


Im September 2020 erfolgte anlässlich einer Informationsveranstaltung die Vernehmlassung
zum Zonenplan bzw. Teilzonenplan. Dabei sind 15 Rückmeldungen eingegangen. Anlässlich
zweier Vorprüfungen durch das Departement Bau und Volkswirtschaft ab März und August
2020 attestierte das zuständige Departement abschliessend, dass vorbehältlich der
aufgeführten Anpassungen und Ergänzungen ein Antrag auf Genehmigung in Aussicht
gestellt werden kann.


Der nachfolgenden Liste sind Änderungen, welche nach Vernehmlassung im September
2020 erfolgten, zu entnehmen:

OPR 2021.png


In den letzten drei Jahren wurden zahlreiche Gespräche mit Grundeigentümerinnen und
Grundeigentümern, welche über unbebaute Grundstücke oder Teilflächen verfügen, geführt.
Durch vertragliche Vereinbarungen konnte eine Fläche von 2.67 Hektaren mit
Überbauungsverpflichtung und 2.99 Hektaren mit Zuweisung zum Nichtbaugebiet gesichert
werden. Der Gemeinderat bedankt sich ausdrücklich bei allen Gesprächspartnerinnen und
Gesprächspartner für die konstruktiven Gespräche und die Bereitschaft vertragliche
Lösungen einzugehen.


Die Bauzonenbilanz weist bezogen auf die einwohnerrelevanten und anrechenbaren Flächen
4.71 Hektaren aus, welche dem Nichtbaugebiet zugewiesen werden soll. Die Fläche liegt
somit um 0.31 Hektaren beziehungsweise 7.1 % über der kantonal vorgeschriebenen
Bauzonenreduktion von 4.4 Hektaren. Diese zusätzliche Zuweisung zum Nichtbaugebiet
sichert der Gemeinde den notwendigen Handlungsspielraum für eine gezielte Entwicklung in
den nächsten 15 bis 20 Jahre.


Anlässlich der Gemeinderatssitzungen von Februar und März 2021 hat der Gemeinderat die
Revision der Nutzungsplanung abschliessend behandelt und die Planungsinstrumente
anlässlich der öffentlichen Auflage verabschiedet. Kernelement bildet dabei der
Teilzonenplan, welcher die Änderungen im Zonenplan aufzeigt.


Alle entsprechenden Planungsunterlagen, Medienmitteilungen, Auswertungen der
Vernehmlassungen etc. sind ab 29. März 2021 unter www.walzenhausen.ch > Verwaltung >
Ortsplanung einsehbar.


Mit Hinblick auf die öffentliche Auflage des Teilzonenplans Ortsplanungsrevision, welche
vom 29. März bis 27. April 2021 durchgeführt wird, erfolgt am Montag 22. März 2021, 20.00
Uhr in der MZA eine Informationsveranstaltung. Die zugelassene Anzahl Personen ist
aufgrund der Covid-19 Schutzmassnahmen auf maximal 50 Personen beschränkt. Eine
vorgängige Anmeldung ist daher bis am Freitag, 19. März 2021, bei der
Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@walzenhausen.ar.ch / Tel. 071 886 49 84)
zwingend notwendig. Auf der Website der Gemeinde unter www.walzenhausen.ch >
Verwaltung > News / Ortsplanung werden zudem die Informationen und der Link für den
Livestream zum Anlass online gestellt. Allfällige Fragen die anlässlich der
Informationsveranstaltung beantwortet werden sollen, können vorgängig (bis am 22. März
2021, 17.00 Uhr) an die Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@walzenhausen.ar.ch / Tel. 071
886 49 84) eingereicht werden. Ausserdem besteht während des Livestreams mittels
Kommentarfunktion die Möglichkeit Wortmeldungen oder Fragen anzubringen. Diese werden
von den Referenten anlässlich des Programmteils "Wortmeldungen" aufgegriffen. Für weitere
Auskünfte und Fragen steht Ihnen Gemeindepräsident Michael Litscher, Tel. 071 886 49 85 /
michael.litscher@walzenhausen.ar.ch zur Verfügung.


Der Gemeinderat ist überzeugt zielführende und nachhaltige Planungsgrundlagen für eine
gesunde und aussichtsreiche Entwicklung der Gemeinde geschaffen zu haben.