Erlass einer Planungszone (2018)

3. April 2018

Der Gemeinderat Walzenhausen hat an der Sitzung vom 03.04.2018 in Anwendung von Art. 54 ff. des Baugesetzes (bGS 721.1; BauG) den Erlass einer Planungszone für folgende Grundstücke beschlossen:
Nrn. 24, 28, 35, 210, 216, 225, 226, 227, 259, 506, 507, 508, 513, 514, 529, 570, 571, 572, 586, 587, 593, 602, 606, 1028, 1032, 1053, 1054, 1084, 1085, 1086, 1088, 1089, 1090, 1115, 1150, 1175, 1189, 1195, 1205, 1218, 1259, 1296, 1327, 1341, 1354, 1375, 1427, 1428, 1444, 1478, 1511, 1522, 1530, 1542, 1553, 1554, 1587, 1589, 1595, 1624, 1652, 1685, 1686, 1691, 1693


Gemäss dem revidierten kantonalen Richtplan verfügt die Gemeinde Walzenhausen über eine zu grosse Bauzone und ist angewiesen, die Bauzonenreserve um mindestens 4.4 ha zu reduzieren. Die Planungszone bezeichnet jene Grundstücke, bei welchen im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine Zuweisung zum Nichtbaugebiet geprüft wird.


Die Planungszone bezweckt als sichernde Massnahme die Wahrung der Planungs- und Beurteilungsfreiheit der Planungsbehörde im Hinblick auf die dargelegte Planungsabsicht. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Planung erschweren könnte. Baubewilligungen für neue Bauten, Anlagen oder Nutzungen gemäss der bisherigen Zonenordnung können nicht mehr erteilt werden (Art. 54 Abs. 1 BauG).


Die Planungszone tritt mit öffentlicher Bekanntmachung am 1. Mai 2018 in Kraft und wird für die Dau-er von 3 Jahren angeordnet. Eine Verlängerung nach Art. 55 Abs. 2 BauG bleibt vorbehalten. Werden Pläne oder Reglement (insbesondere Richt- und Nutzungspläne und dazugehörige Reglemente) während der Geltungsdauer der Planungszone öffentlich aufgelegt, so verlängert sich die Wirksamkeit der Planungszone bis zum Inkrafttreten der zugrunde liegenden Pläne oder Reglemente (Art. 55 Abs. 2 BauG).


Der Erlass der Planungszone liegt vom 1. Mai 2018 bis 30. Mai 2018 im Gemeindehaus Walzenhausen zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die betroffenen Grundeigentümer wurden schriftlich benachrichtigt.


Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Erlass der Planungszone beim Gemeinderat Walzenhausen, 9428 Walzenhausen, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Da die Planungszone mit ihrer Bekanntgabe in Kraft tritt, hat die Einsprache keine auf-schiebende Wirkung.


Gemeinderat Walzenhausen, 3. April 2018