Erlass einer Planungszone für die Parzelle Nr. 258 und 1407 (2019)

3. Dezember 2019

In Anwendung von Art. 54ff. des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (BauG) hat der Gemeinderat beschlossen, über die Parzelle Nr. 258 und 1407 eine Planungszone zu erlassen.


Gemäss dem revidierten kantonalen Richtplan verfügt die Gemeinde Walzenhausen über eine zu grosse Bauzone und ist angewiesen, die Bauzonenreserve um mindestens 4.4 ha zu reduzieren. Die Planungszone bezeichnet jene Grundstücke, bei welchen im Rahmen der Ortsplanungsrevision eine Zuweisung zum Nichtbaugebiet geprüft wird.


Die Planungszone bezweckt als sichernde Massnahme die Wahrung der Planungs- und Beurteilungsfreiheit der Planungsbehörde im Hinblick auf die dargelegte Planungsabsicht. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Planung erschweren könnte. Baubewilligungen für neue Bauten, Anlagen oder Nutzungen gemäss der bisherigen Zonenordnung können nicht mehr erteilt werden (Art. 54 Abs. 1 BauG).


Die Planungszone tritt nach öffentlicher Bekanntmachung am 6. Dezember 2019 in Kraft und wird für die Dauer von 3 Jahren angeordnet. Eine Verlängerung nach Art. 55 Abs.2 BauG bleibt vorbehalten. Werden Pläne oder Reglement (insbesondere Richt- und Nutzungspläne und dazugehörige Reglements) während der Geltungsdauer der Planungszone öffentlich aufgelegt, so verlängert sich die Wirksamkeit der Planungszone bis zum Inkrafttreten der zugrunde liegenden Pläne oder Reglemente (Art. 55 Abs. 2 BauG).


Der Erlass der Planungszone liegt vom 9. Dezember 2019 bis 7. Januar 2020 im Gemeindehaus Walzenhausen zur Einsichtnahme öffentlich auf und ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.walzenhausen.ch > Verwaltung > Ortsplanung aufgeschaltet.


Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Erlass der Planungszone beim Gemeinderat Walzenhausen, 9428 Walzenhausen, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Da die Planungszone mit ihrer Bekanntgabe in Kraft tritt, hat die Einsprache keine aufschiebende Wirkung.


Walzenhausen, 3. Dezember 2019
GEMEINDERAT WALZENHAUSEN