Medienmitteilung vom 31.03.2020: Richtplanung – Vernehmlasssung zu den weiteren Teilbereichen

31. März 2020

Im September 2019 konnte der Bevölkerung der Richtplan Teil Innenentwicklung mit den Schwerpunkten der Zuweisung zum Nichtbaugebiet und der Innenentwicklungsstrategie vorgestellt werden. Die anschliessende Vernehmlassung dauerte vom 25. September bis 31. Oktober 2019. Innert dieser Frist sind 12 Rückmeldungen eingegangen. Auf die Eingaben erfolgten individuelle Rückmeldungen sowie eine Medienmitteilung (23. Dezember 2019). Der Richtplan wurde am 6. Dezember 2019 zur Vorprüfung an den Kanton eingereicht.


Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 31. März 2020, die weiteren Teilbereiche Schutz, Umwelt, Verkehr, Infrastruktur und Ausstattung des Richtplans zur Vernehmlassung verabschiedet. Bei der Erarbeitung dieser Elemente wurde auf die Datengrundlage aus der Revision von 2010 zurückgegriffen. Die Teilbereiche wurden bereits im Jahr 2010 einer Vernehmlassung unterstellt und durch das kantonale Amt für Raumentwicklung geprüft. Die Richtplaninhalte wurden an die neue Situation angepasst.


Die Vernehmlassung erfolgt gemäss Art. 14 der Gemeindeordnung und dauert vom 14. April bis 4. Mai 2020. Alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Parteien und Gruppierungen der Gemeinde Walzenhausen sind eingeladen, die Möglichkeit der Vernehmlassung zu nutzen und dem Gemeinderat Anregungen und Stellungnahmen zu den genannten Teilbereichen einzureichen. Dies ermöglicht die frühzeitige Einbindung der Rückmeldungen in die weiteren Überlegungen. Die Unterlagen können nach telefonischer Voranmeldung auf der Gemeindekanzlei oder unter www.walzenhausen.ch > Verwaltung > Ortsplanung/News eingesehen werden. Eine entsprechende Publikation ist erfolgt.