Öffentliche Auflage: Aufhebung der Planungszonen auf den Grundstücken Nrn. 1259, 1320, 1605, 1720, 1721 und 1722

24. Oktober 2025

In Anwendung von Art. 54 f. des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (bGS 721.1; BauG) hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 9. Februar 2023 über folgende Grundstücke eine Planungszone erlassen:

Nrn. 35, 216, 404, 513, 570, 571, 572, 1020, 1175, 1205, 1218, 1259, 1320, 1354, 1375, 1427, 1478, 1511, 1516, 1530, 1587, 1605, 1720, 1721, 1722

Die Planungszone bezweckt als sichernde Massnahme die Wahrung der Planungs- und Beurteilungsfreiheit der Planungsbehörde im Hinblick auf die raumplanerische Planungsabsicht. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Planung erschweren könnte. Die Festsetzung von Planungszonen bewirkt eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung, welche nur zulässig ist, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist.

Im Rahmen der Rechtsverfahren aus dem Erlass der Planungszonen vom Februar 2023 und in den entsprechenden Verhandlungen konnten die raumplanerischen Absichten der Gemeinde bezüglich der Grundstücke Nrn. 1259, 1320, 1605, 1720, 1721 und 1722 durch geeignetere Mittel sichergestellt werden. Dadurch sind die Voraussetzungen für den Erlass einer Planungszone resp. deren Aufrechterhaltung hinsichtlich der vorstehenden Grundstücke nicht mehr gegeben. Der Gemeinderat hat somit am 26. August 2025 in Anwendung von Art. 54 f. BauG die Aufhebung der auf den Grundstücken Nrn. 1259, 1320, 1605, 1720, 1721 und 1722 lastenden Planungszonen beschlossen und zur öffentlichen Auflage verabschiedet:
 

Gegenstand: Aufhebung der Planungszonen auf den Grundstücken Nrn. 1259, 1320, 1605, 1720, 1721 und 1722
Auflagefrist: 25. Oktober 2025 bis 24. November 2025
Öffentliche Auflage:

Gemeindeverwaltung Walzenhausen, Gemeindekanzlei, 3. Stock, sowie Website Amtsblatt AR (www.amtsblatt.ar.ch). Weitere Informationen und Unterlagen können der Website der Gemeinde Walzenhausen (www.walzenhausen.ch) entnommen werden.


Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die Aufhebung der Planungszonen beim Gemeinderat Walzenhausen, Dorf 84, 9428 Walzenhausen, schriftlich Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

 

Walzenhausen, 24. Oktober 2025

GEMEINDERAT WALZENHAUSEN

Name
Detailplan 01 Planungszone betreffend das Grundstück Nr. 1605 (PDF, 678.41 kB) Download 0 Detailplan 01 Planungszone betreffend das Grundstück Nr. 1605
Detailplan 02 Planungszone betreffend das Grundstück Nr. 1259 (PDF, 661.77 kB) Download 1 Detailplan 02 Planungszone betreffend das Grundstück Nr. 1259
Detailplan 04 Planungszone betreffend das Grundstück Nr. 1320 (PDF, 756.84 kB) Download 2 Detailplan 04 Planungszone betreffend das Grundstück Nr. 1320
Detailplan 06 Planungszone betreffend die Grundstücke Nrn. 1720, 1721 und 1722 (PDF, 718.94 kB) Download 3 Detailplan 06 Planungszone betreffend die Grundstücke Nrn. 1720, 1721 und 1722