Bauverwaltung

Im Interesse einer zügigen Verfahrensabwicklung und der Koordination kann die Bauverwaltung vor Einreichung von Gesuchen um unverbindliche Auskünfte und Stellungnahmen ersucht werden. Die Beratung bezieht sich namentlich auf wichtige Fragen zur Zulässigkeit der Bauvorhabens, zu den Gesuchsunterlagen und Verfahrensabläufen.

Die Bauverwaltung ist zuständig für:
  • Beratung und Information für Planer, Gesuchsteller und gemeindeinterne Stellen
  • Formelle, insbesondere bau- und planungsrechtliche Bearbeitung von Baugesuchsverfahren mit Rechtsmitteln (Einsprachen, Rekurse, Baueinstellungen, Ersatzvornahmen und dgl.) 
  • Aufbereitung der Baugesuche mit Vorprotokoll für die Behandlung in der Baubewilligungskommission (BBK)
  • Baukontrollen und Abnahmen

Die Baugesuchformulare finden sie hier

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