Register der Sammlung von Personendaten

24. November 2023

Das Departement Inneres und Sicherheit ist zuständig für den Datenschutz im Kanton Appenzell Ausserrhoden. In diesem Zusammenhang müssen gemäss Art. 18 des kantonalen Datenschutzgesetzes vom 18. Juni 2001 (DSG, bGS 146.1) neben dem Kanton auch die Gemeinden je ein zentrales Register über all jene Datensammlungen führen, welche Personendaten beinhalten. Der Absatz 3 des erwähnten Artikels bestimmt, welche Angaben in das Register eingetragen werden müssen. Das Register der Sammlung von Personendaten wird in Walzenhausen seit 2014 geführt. Es wird regelmässig (alle zwei Jahre) überarbeitet und anschliessend durch den Gemeinderat genehmigt. Das Register ist auf der Website unter www.walzenhausen.ch>Reglemente oder unten in den Dokumenten einsehbar.

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Register der Sammlung von Personendaten_2023 11 (PDF, 631.84 kB) Download 0 Register der Sammlung von Personendaten_2023 11