Vogelgrippe am Bodensee - Massnahmen in Appenzell Ausserrhoden
Der kantonale Veterinärdienst Thurgau hat unverzüglich die notwendigen Massnahmen ergriffen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat aufgrund dieser Situation neue Bestimmungen erlassen, die eine Ausbreitung des Virus verhindern und das Geflügel schützen sollen. Diese Massnahmen betreffen derzeit ein Gebiet am Bodensee und am Rhein. Das BLV ruft die Geflügelhaltenden auf, den Präventionsmassnahmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Die entsprechende Verordnung wird am 14. Dezember 2024 in Kraft treten und bis zum 31. März 2025 gelten.
In Appenzell Ausserrhoden sind Teile der Gemeinden Heiden, Wolfhalden, Lutzenberg und Walzenhausen im sogenannten Beobachtungsgebiet betroffen.
Für Geflügelhaltende in den bezeichneten Gebieten gelten die nachfolgenden Auflagen:
Alle Geflügelhaltungen
- Meldepflicht Seuchenverdacht (via Tierärzteschaft).
Geflügelhaltungen mit 50 und mehr Hühnervögeln
- Schutz Geflügel vor Wildvögeln: Geflügel in geschlossenem Wintergarten oder Stall halten. Ausläufe mit Netz oder Zaun (Maschenweite höchstens 4 cm) sichern. Futter- und Tränkestellen dürfen nicht zugänglich für Wildvögel sein.
- Hühnervögel von Wasser- und Laufvögeln getrennt halten.
- Hygienemassnahmen: Hygieneschleuse einrichten, Personen mit Zutritt in die Tierhaltung auf das Notwendige beschränken, separate Kleidung und Schuhe tragen, vor und nach dem Betreten der Tierhaltung Hände waschen und desinfizieren.
Geflügelhaltungen mit 100 und mehr Hühnervögeln
- Aufzeichnungspflicht von umgestandenen Tieren und besonderen Symptomen.
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Märkte und Ausstellungen nur mit Geflügel, die die oben genannten Massnahmen seit mindestens 21 Tagen einhalten.
Das Veterinäramt wir die einzelnen Betriebe mit einer Information bedienen, sobald die Amtsverordnung des BLV inkraft ist. Die Homepage wird aktualisiert (www.ar.ch/vogelgrippe).
Tot aufgefundene Wildvögel sollten aus Sicherheitsgründen generell nicht berührt werden. Sie sind der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst zu melden.
Veterinäramt beider Appenzell
Obstmarkt 3
9102 Herisau
www.ar.ch