Öffentliche Auflage: Waldfeststellungsplan für die Gebiete Sonnhalde und Nord

15. August 2025

Die Waldgrenzen werden im Zonenplan nur hinweisend dargestellt. Im Rahmen der Revision Zonenplan hat der Gemeinderat einen Waldfeststellungsplan für die Gebiete Sonnhalde und Nord erarbeitet. Dieser hebt als Folge von Zuweisungen zum Nichtbaugebiet bestehende Waldgrenzen auf. Die verbindliche Festlegung wird koordiniert mit dem Zonenplan, jedoch in einem separaten Waldfeststellungsverfahren vorgenommen.

Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 7 der Verordnung zum kantonalen Waldgesetz (bGS 931.11; kantonale Waldverordnung) den Waldfeststellungsplan Sonnhalde und Nord am 10. Juni 2025 genehmigt und zur öffentlichen Auflage verabschiedet:
 

Gegenstand: Waldfeststellungsplan für die Gebiete Sonnhalde und Nord
Auflagefrist: 16. August 2025 bis 15. September 2025
Öffentliche Auflage:

Gemeindeverwaltung Walzenhausen, Gemeindekanzlei, 3. Stock, sowie Website Amtsblatt AR (www.amtsblatt.ar.ch). Weitere Informationen und Unterlagen können der Website der Gemeinde Walzenhausen (www.walzenhausen.ch) entnommen werden.


Gemäss Art. 7 Abs. 3 der kantonalen Waldverordnung können die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer innert der Auflagefrist schriftliche Einsprachen mit bestimmten Begehren und begründet beim Amt für Raum und Wald, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau, einreichen.

Name
Waldfeststellungen Sonnhalde und Nord (PDF, 258.38 kB) Download 0 Waldfeststellungen Sonnhalde und Nord
Planungsbericht Waldfeststellungen Sonnhalde und Nord (PDF, 114.46 kB) Download 1 Planungsbericht Waldfeststellungen Sonnhalde und Nord