Medienmitteilung vom 15.09.2023: Feuerwehrentschädigungen der Regiwehr angepasst

15. September 2023

Seit 1. Juni 2023 ist das revidierte Entschädigungsreglement in Kraft, in dem die Entschädigungen der Angehörigen der Feuerwehr nicht mehr enthalten sind. Sie wurden aus diesem entfernt, da es sich um keine Behördenmitglieder handelt. Gemäss dem gültigen Feuerschutzreglement legt der Gemeinderat auf Antrag der Feuerschutzkommission die Entschädigungen für die Angehörigen der Feuerwehr fest.

Im Vergleich mit den umliegenden Feuerwehren wie der Regiwehr, bei welcher die Gemeinden Heiden, Grub, Eggersriet und Wolfhalden angeschlossen sind sowie der Feuerwehr St. Margrethen wurde festgestellt, dass die Entschädigungen der Feuerwehr Walzenhausen nicht mehr zeitgemäss sind. Teilweise belaufen sich die Entschädigungen gerade mal auf die Hälfte der verglichenen Feuerwehren. Der Gemeinderat glich deshalb die Entschädigungen an. Die neuen Ansätze führen zu Mehrkosten von rund CHF 14'000.- pro Jahr und werden der Spezialfinanzierung belastet.

Der Gemeinderat dankt den Angehörigen der Feuerwehr für Ihren nebenamtlichen Dienst zugunsten der Sicherheit der Gemeinde Walzenhausen.

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