Medienmitteilung vom 23.06.2025: Einbürgerung von Martin Meyer

23. Juni 2025

Das Schweizer Bürgerrecht setzt sich aus den drei Elementen „Erteilung des Gemeindebürgerrechts“, „Erteilung des Landrechts durch den Kanton“ und „Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung“ zusammen. Martin Meyer hat das Gesuch für die ordentliche Einbürgerung eingereicht. Die formellen und materiellen Voraussetzungen für die Einbürgerung sind gegeben. Dem Gesuchsteller wurde das Gemeindebürgerrecht von Walzenhausen AR, das Landrecht von Appenzell Ausserrhoden sowie das Schweizerbürgerrecht verliehen.