Medienmitteilung vom 01.10.2026: Kommunale Gesamterneuerungswahlen April 2027
Der erste Wahlgang der kommunalen Gesamterneuerungswahlen für die Amtsdauer 2027-2031 findet am 4. April 2027 statt. Dabei werden das Gemeindepräsidium, der Kantons- und Gemeinderat sowie die Geschäftsprüfungskommission neu besetzt. Rücktritte sind beim Gemeindepräsidium, dem Gemeinderat und der Geschäftsprüfungskommission zu verzeichnen.
Rück- und Wiederantritte
Nach zwölf Jahren im Gemeinderat, davon zehn als Gemeindepräsident, hat Michael Litscher seinen Verzicht auf eine Kandidatur erklärt, um sich vermehrt wieder anderen Bereichen zu widmen. Auch Karin Steingruber, welche dem Gemeinderat seit acht Jahren angehört, davon vier Jahre als Vizepräsidentin, wird sich aus dem Amt zurückziehen. Zudem verzichtet Gemeinderat André Kouwenhoven nach drei Jahren auf eine Wiederwahl.
In der Geschäftsprüfungskommission entstehen ebenfalls Vakanzen. Mario Enzler gibt nach zehn Jahren sein Amt als Präsident der Geschäftsprüfungskommission ab. Auch Veronika Frölich tritt nach zehnjähriger Behördentätigkeit nicht mehr als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission zur Wahl an. Für eine Wiederwahl stehen die weiteren Mitglieder mit Pio de Martin, Gaby Frei und Daniel Wyss zur Verfügung.
Im Kantonsrat sind keine Rücktritte zu verzeichnen. Die Mitglieder Daniel Frunz und Dominique Rohrbach stellen sich zur Wiederwahl.
Der Gemeinderat dankt allen Zurücktretenden schon heute ganz herzlich für die wertvolle Arbeit, welche sie in den Diensten der Gemeinde und deren Bevölkerung geleistet haben.
Wahlen stehen bevor
Nun gilt es, die vakanten Sitze wieder zu besetzen. Der Gemeinderat lädt die politischen Organisationen und die Bevölkerung ein, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten zu suchen. Der erste Wahlgang findet am Sonntag, 4. April 2027 statt und ein allfälliger zweiter Wahlgang am Sonntag, 2. Mai 2027. Kandidaturen für den ersten Wahlgang sind bis spätestens am 12. Februar 2027 der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@walzenhausen.ar.ch) einzureichen. Sind ein nicht amtlicher Wahlzettel oder eine neutrale Vorstellung in der Treffpunktausgabe vom März 2026 gewünscht, so ist dies der Gemeindekanzlei gleichzeitig bekanntzugeben. Die Kandidaturen für einen allfälligen zweiten Wahlgang sind bis spätestens am 7. April 2027 der Gemeindekanzlei zu melden mit der Information über gewünschte nicht amtliche Wahlzettel.
Wahlunterlagen
Alle Stimmberechtigten erhalten mit den Abstimmungsunterlagen für die kommunalen Gesamterneuerungswahlen die entsprechenden leeren, amtlichen Wahlzettel. Die Verwendung von nicht amtlichen Wahlzetteln, beispielsweise von Parteien oder anderen Organisationen, ist gestattet. Nicht amtliche Wahlzettel sind jedoch nur gültig, wenn sie hinsichtlich Farbe und Format mit dem amtlichen Wahlzettel übereinstimmen und im amtlich zugestellten Couvert eingelegt werden.
Weitere Informationen
Über die Tätigkeit im Gemeinderat gibt Gemeindepräsident Michael Litscher (michael.litscher@walzenhausen.ar.ch oder Tel. 071 886 49 85) gerne Auskunft. Für Fragen zur Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommission steht deren Präsident Mario Enzler (mario.enzler@ar.ch oder Tel. 079 410 39 80) zur Verfügung. Für die Suche eines neuen Gemeindepräsidiums zeigt sich die Findungskommission zuständig. Diesbezügliche Auskünfte erteilt Hans-Ulrich Sturzenegger (hans-ulrich.sturzenegger@bluewin.ch oder Tel. 079 232 62 14).