Medienmitteilung vom 30.10.2026: Alterswohnheim Walzenhausen: Pensions- und Pflegetaxen bleiben gleich

30. Oktober 2026

Der Gemeinderat hat die Taxordnung 2027 für das Alterswohnheim Walzenhausen genehmigt. Die Pensions- und Pflegetaxen bleiben im kommenden Jahr unverändert.


Die kommunalen Pflegekosten richten sich an den jährlich vom Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden festgelegten Maximalansätzen. Die Kosten für Pflegeleistungen werden zwischen den Krankenkassen, Bewohnerinnen und Bewohner und die Gemeinden als Restfinanzierende aufgeteilt. Sowohl die kantonalen als auch die kommunalen Ansätze für die Pflegeleistungen bleiben 2027unverändert.

Für Kurzzeitaufenthalte, wie beispielsweise nach einem Spitalaustritt, gilt neu eine Mindestaufenthaltsdauer von 14 Tagen. Diese Aufenthalte sind sehr gefragt, verursachen jedoch einen hohen administrativen Aufwand. Zudem werden die pauschalen Kosten im Todesfall im Alterswohnheim um CHF 50.- erhöht. Damit werden sie an das Niveau anderer regionaler Alters- und Pflegeheime angeglichen und fangen die Kostenentwicklung auf.


Die Taxordnung 2027 kann auf der Website der Gemeinde unter Verwaltung > Reglemente eingesehen und heruntergeladen werden.

Bild Alterswohnheim