Fakultatives Referendum Jahresrechnung 2023

19. April 2024

 

Fakultatives Referendum

Jahresrechnung 2023

Nach Art. 8 der Gemeindeordnung ist die vom Gemeinderat genehmigte Jahresrechnung 2023 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Eine Abstimmung findet nur statt, wenn mindestens 30 Stimmberechtigte dies innert der Referendumsfrist von 20 Tagen schriftlich verlangen.

Das fakultative Referendum dauert von Freitag, 26. April bis Mittwoch, 15. Mai 2024.

Die Unterlagen können bei der Gemeindekanzlei oder im Internet unter www.walzenhausen.ch > Verwaltung > Dienstleistungen > Jahresrechnung / Voranschlag / Aufgaben- und Finanzplan > Rechnung 2023 eingesehen und heruntergeladen werden.

GEMEINDERAT WALZENHAUSEN