Mitwirkung: Revision der Richt- und Zonenplaninstrumente betreffend das Grundstück Nr. 216

16. Mai 2025

Anfangs Februar 2023 hat der Gemeinderat beschlossen, aufgrund zu wenig beachteter Ausstandsvorschriften die Teilrevision der Zonenplanung zurückzuziehen und neu zu lancieren. Im Juni 2023 wurden die erneut überarbeiteten Planungsinstrumente als erster Schritt dem zuständigen Departement des Kantons Appenzell Ausserrhoden zur Vorprüfung eingereicht. Das erhaltene Prüfergebnis fiel positiv aus. Daraufhin wurden die Instrumente von Ende Oktober bis Mitte Dezember desselben Jahres der öffentlichen Mitwirkung durch die Bevölkerung unterstellt. Die eingereichten Stellungnahmen wurden durch den Gemeinderat ausgewertet und wenige kleinere Korrekturen, Präzisierungen und Aktualisierungen vorgenommen. Die Zonenzuweisung erfuhr keine wesentlichen Änderungen. Im Frühjahr 2024 wurde seitens des Gemeinderates kommuniziert, dass die neue Ortsplanungsrevision materiell bereit für die öffentliche Auflage ist. Bis zum heutigen Zeitpunkt zeigt sich diese Situation unverändert.

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Ortsplanungsrevision wird nun betreffend das Grundstück Nr. 216 nachträglich eine Anpassung notwendig. Nach der Ortsplanungsrevision, Stand Mitwirkung 2023, war das Grundstück Nr. 216 vollumfänglich der Grünzone, Freihaltung zugeteilt. Eine erneute Überprüfung der Richt- und Zonenplaninstrumente hat ergeben, dass das Grundstück die raumplanerischen Kriterien für einen teilweisen Verbleib in der Bauzone erfüllt. Das Grundstück, welches bereits heute zum Teil rechtskräftig der Bauzone zugewiesen ist, wird im entsprechenden Bereich in dieser verbleiben. Da diese Überarbeitung im öffentlichen Interesse liegt, unterstellt der Gemeinderat Walzenhausen diese gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) i. V. m. Art. 6 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (BauG) und Art. 5 des Baureglements der Gemeinde Walzenhausen der öffentlichen Mitwirkung:
 

Gegenstand: Revision der Richt- und Zonenplaninstrumente betreffend das Grundstück Nr. 216 (Teilweiser Verbleib im Baugebiet, W2)
Mitwirkungsfrist: 17. Mai 2025 bis 5. Juni 2025
Auflage:

Gemeindeverwaltung Walzenhausen, Gemeindekanzlei, 3. Stock, sowie Website Amtsblatt AR (www.amtsblatt.ar.ch). Weitere Informationen und Unterlagen können der Website der Gemeinde Walzenhausen (www.walzenhausen.ch) entnommen werden.


Stellungnahmen sind vor Ablauf der Mitwirkungsfrist der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@walzenhausen.ar.ch) einzureichen.


Walzenhausen, 16. Mai 2025

GEMEINDERAT WALZENHAUSEN

Name
raum.manufaktur.ag - Synoptische Darstellung - Änderungen 2. Mitwirkung Grundstück Nr. 216 (PDF, 1.84 MB) Download 0 raum.manufaktur.ag - Synoptische Darstellung - Änderungen 2. Mitwirkung Grundstück Nr. 216