Öffentliche Auflage: Revision Zonenplan
Im März 2021 verabschiedete der Gemeinderat die Teilrevision des Zonenplans zuhanden der öffentlichen Auflage und mit Beschluss vom 9. Februar 2023 entschied der Gemeinderat, die Teilrevision Zonenplan zurückzuziehen und neu zu lancieren. Im Juni 2023 unterbreitete der Gemeinderat die überarbeiteten Planungsinstrumente dem zuständigen Departement des Kantons Appenzell Ausserrhoden zur Vorprüfung. Das erhaltene Prüfergebnis fiel positiv aus. Daraufhin wurden die Ortsplanungsinstrumente von Ende Oktober bis Mitte Dezember desselben Jahres der öffentlichen Mitwirkung durch die Bevölkerung unterstellt. Die eingereichten Stellungnahmen wurden durch den Gemeinderat ausgewertet und wenige kleinere Korrekturen, Präzisierungen und Aktualisierungen vorgenommen. Die Zonenzuweisung erfuhr keine wesentlichen Änderungen. Im November 2024 und Mai 2025 erfolgten kleinere Anpassungen an den Richt- und Zonenplaninstrumenten mit jeweils separaten Mitwirkungsverfahren.
Da gegen den Rückzug der Teilrevision des Zonenplans noch ein Rechtsverfahren pendent war, konnte das neu lancierte Verfahren nicht weitergeführt werden. Über dieses Rechtsverfahren hat das Bundesgericht im Frühjahr 2025 entschieden und die Beschwerde abgewiesen, weshalb das Verfahren fortgeführt werden konnte.
Anlässlich der Sitzungen von Mai und Juni 2025 hat der Gemeinderat die aufgrund der übergeordneten Grundlagen (Bundesgesetz über die Raumplanung, Kantonaler Richtplan) erarbeitete Revision des Zonenplans abschliessend behandelt. Schwerpunkte bilden die Reduktion der Bauzonen und die Siedlungsentwicklung nach innen (Innenentwicklung). In Anwendung von Art. 46 ff. des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (bGS 721.1; Baugesetz) hat der Gemeinderat am 10. Juni 2025 die Revision Zonenplan genehmigt und zur öffentlichen Auflage verabschiedet:
Gegenstand: | Revision Zonenplan |
Auflagefrist: | 16. August 2025 bis 15. September 2025 |
Öffentliche Auflage: |
Gemeindeverwaltung Walzenhausen, Gemeindekanzlei, 3. Stock, sowie Website Amtsblatt AR (www.amtsblatt.ar.ch). Weitere Informationen und Unterlagen können der Website der Gemeinde Walzenhausen (www.walzenhausen.ch) entnommen werden. |
Gemäss Art. 46 Abs. 2 des Baugesetzes können innerhalb der Auflagefrist schriftliche Einsprachen mit bestimmten Begehren und begründet beim Gemeinderat Walzenhausen, Dorf 84, 9428 Walzenhausen, eingereicht werden. Die Legitimation zur Einsprache richtet sich gemäss Art. 46 Abs. 3 des Baugesetzes nach Art. 111 desselben Erlasses.
Walzenhausen, 15. August 2025
GEMEINDERAT WALZENHAUSEN
Name | |||
---|---|---|---|
Planungsbericht (PDF, 24.2 MB) | Download | 0 | Planungsbericht |
Beilage 1 Strategieplan Innenentwicklung (PDF, 387.76 kB) | Download | 1 | Beilage 1 Strategieplan Innenentwicklung |
Beilage 2 Bauzonendimensionierung (PDF, 212.62 kB) | Download | 2 | Beilage 2 Bauzonendimensionierung |
Revision Zonenplan (PDF, 17.11 MB) | Download | 3 | Revision Zonenplan |
Zonenplan 1997 inkl. Revision Zonenplan (PDF, 17.26 MB) | Download | 4 | Zonenplan 1997 inkl. Revision Zonenplan |
Zonenplan Gefahrenzonen (PDF, 16.96 MB) | Download | 5 | Zonenplan Gefahrenzonen |
Waldfeststellungen Sonnhalde und Nord (PDF, 258.38 kB) | Download | 6 | Waldfeststellungen Sonnhalde und Nord |
Richtplan (PDF, 19.77 MB) | Download | 7 | Richtplan |
Richtplantext (PDF, 331.88 kB) | Download | 8 | Richtplantext |
Richtplan Fusswegnetz (PDF, 19.08 MB) | Download | 9 | Richtplan Fusswegnetz |
Richtplantext Fusswegnetz (PDF, 106.99 kB) | Download | 10 | Richtplantext Fusswegnetz |