Mitwirkung: Revision der Richt- und Zonenplaninstrumente betreffend die Grundstücke Nrn. 1320, 1341, 1342 und 1428

16. Mai 2025

Anfangs Februar 2023 hat der Gemeinderat beschlossen, aufgrund zu wenig beachteter Ausstandsvorschriften die Teilrevision der Zonenplanung zurückzuziehen und neu zu lancieren. Im Juni 2023 wurden die erneut überarbeiteten Planungsinstrumente als erster Schritt dem zuständigen Departement des Kantons Appenzell Ausserrhoden zur Vorprüfung eingereicht. Das erhaltene Prüfergebnis fiel positiv aus. Daraufhin wurden die Instrumente von Ende Oktober bis Mitte Dezember desselben Jahres der öffentlichen Mitwirkung durch die Bevölkerung unterstellt. Die eingereichten Stellungnahmen wurden durch den Gemeinderat ausgewertet und wenige kleinere Korrekturen, Präzisierungen und Aktualisierungen vorgenommen. Die Zonenzuweisung erfuhr keine wesentlichen Änderungen. Im Frühjahr 2024 wurde seitens des Gemeinderates kommuniziert, dass die neue Ortsplanungsrevision materiell bereit für die öffentliche Auflage ist. Bis zum heutigen Zeitpunkt zeigt sich diese Situation unverändert.

Im Rahmen der weiteren Bearbeitung der Ortsplanungsrevision wird nun betreffend die Grundstücke Nrn. 1320, 1341, 1342 und 1428 nachträglich eine Anpassung notwendig. Nach der Ortsplanungsrevision, Stand Mitwirkung 2023, waren die Grundstücke Nrn. 1320, 1341, 1342 und 1428 teilweise der Landwirtschaftszone zugeteilt. Eine erneute Überprüfung der Richt- und Zonenplaninstrumente hat ergeben, dass die Grundstücke die raumplanerischen Kriterien für einen teilweisen oder ganzen Verbleib in der Bauzone erfüllen. Die Grundstücke, welche bereits heute rechtskräftig der Bauzone zugewiesen sind, werden in den entsprechenden Bereichen in dieser verbleiben. Ausgenommen sind kleinere Teilflächen der Grundstücke Nrn. 1341 und 1428. Da diese Überarbeitung im öffentlichen Interesse liegt, unterstellt der Gemeinderat Walzenhausen diese gemäss Art. 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) i. V. m. Art. 6 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (BauG) und Art. 5 des Baureglements der Gemeinde Walzenhausen der öffentlichen Mitwirkung:
 

Gegenstand: Revision der Richt- und Zonenplaninstrumente betreffend die Grundstücke Nrn. 1320, 1341, 1342 und 1428 (Teilweiser oder ganzer Verbleib im Baugebiet, W2)
Mitwirkungsfrist: 17. Mai 2025 bis 5. Juni 2025
Auflage:

Gemeindeverwaltung Walzenhausen, Gemeindekanzlei, 3. Stock, sowie Website Amtsblatt AR (www.amtsblatt.ar.ch). Weitere Informationen und Unterlagen können der Website der Gemeinde Walzenhausen (www.walzenhausen.ch) entnommen werden.


Stellungnahmen sind vor Ablauf der Mitwirkungsfrist der Gemeindekanzlei (gemeindekanzlei@walzenhausen.ar.ch) einzureichen.


Walzenhausen, 16. Mai 2025

GEMEINDERAT WALZENHAUSEN

Name
raum.manufaktur.ag - Synoptische Darstellung - Änderungen 2. Mitwirkung Grundstücke Nrn. 1320, 1341, 1342 und 1428 (PDF, 1.58 MB) Download 0 raum.manufaktur.ag - Synoptische Darstellung - Änderungen 2. Mitwirkung Grundstücke Nrn. 1320, 1341, 1342 und 1428