Kantonsrat

Der Kantonsrat ist die gesetzgebende Behörde. Ihm gehören 65 Mitglieder an. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre. Der Kantonsratspräsident oder die -präsidentin steht dem Rat jeweils für ein Jahr vor. Die Wahlkreise bilden die zwanzig Gemeinden. Jede Gemeinde hat Anrecht auf mindestens einen Sitz. Die restlichen Sitze werden entsprechend Anzahl Einwohner der Gemeinden verteilt. In der Gemeinde Herisau werden die Kantonsrätinnen und Kantonsräte im Proporzsystem gewählt, während in den anderen Gemeinden die Wahl im Majorzsystem erfolgt. Der Kantonsrat tagt etwa sieben bis neunmal pro Jahr, im Regierungsgebäude der Kantonshauptstadt Herisau. Die Kantonsratssitzungen sind öffentlich.

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