Medienmitteilung Tiefbauamt AR vom 20.03.2024: Tempo-30-Zone Dorf: Umsetzung vor Ostern

20. März 2024

Sofern es die Witterung zulässt, werden die Markierungsarbeiten und die Signalisationen für die Tempo–30–Zone im Dorf vor Ostern umgesetzt. Das kantonale Tiefbauamt, die Kantonspolizei und die Gemeinde weisen auf die neuen Vortrittsregelungen hin und bitten die Verkehrsteilnehmer um Vorsicht.

Die Tempo–30–Zone im Dorf wird signalisiert und markiert. Bei den drei Zoneneingängen weisen Signaltafeln auf die neue zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hin. Mit Bodenmarkierungen wird zusätzlich innerhalb der Zone auf die Tempobeschränkung hingewiesen.

Üblicherweise gilt in Tempo–30–Zonen Rechtsvortritt. Bei der Kreuzung vor der Liegenschaft Dorf 96 wird wegen der schlechten Sicht das alte Vortrittsregime belassen. Das heisst, Fahrzeuge, welche vom Gemeindehaus in Richtung Güetli fahren haben weiterhin keinen Vortritt. Ebenfalls keinen Vortritt haben Fahrzeuge, welche über ein Trottoir oder aus Parkplätzen in die Strasse einmünden.

Auf Basis der gültigen Normen werden die Fussgängerstreifen innerhalb der Tempo–30–Zone entfernt. Der Streifen beim Restaurant Gambrinus bleibt bestehen. Dieser Streifen dient den Schülerinnen und Schüler als wichtiger Zugang zum Schulhaus. Anstelle der Fussgängerstreifen weisen gelb markierte "Füsschen" auf die Querungsstellen hin.

Das kantonale Tiefbauamt, die Kantonspolizei und die Gemeinde bitten die Verkehrsteilnehmenden um Vorsicht. Die Umstellung auf das neue Regime erfordert eine aufmerksame Fahrweise.