öffentliche Veranstaltung - Anmeldung / Abklärung der Bewilligungspflicht
Eine öffentliche Veranstaltung ist ein Anlass in der Gemeinde, an welchem grundsätzlich jede Person teilnehmen kann. Ein solcher kann von einer Organisation, bspw. Verein, oder Privatpersonen organisiert werden und im öffentlichen oder privaten Raum stattfinden. Dies unabhängig davon, ob eine Bewilligung notwendig ist, ein Eintrittsgeld erhoben oder eine Kollekte durchgeführt wird.
Für öffentliche Veranstaltungen besteht teilweise eine Bewilligungspflicht. Geplante Veranstaltungen sind daher der Gemeinde zu melden. Die Gemeinde prüft sodann, inwieweit eine Bewilligung erforderlich ist.
Neben dem Formular "Anmeldung/Abklärung zur Bewilligungspflicht für öffentliche Veranstaltungen", beachten Sie bitte auch das Merkblatt zur Bewilligungspflicht von öffentlichen Veranstaltungen, welches Bestandteil des Gesuchs bildet.
Informationen
- Datum
- 28. Februar 2025
Dokumente
Name | |||
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Anmeldung / Abklärung Bewilligungspflicht für öffentliche Veranstaltungen (DOCX, 113.68 kB) | Download | 0 | Anmeldung / Abklärung Bewilligungspflicht für öffentliche Veranstaltungen |
Öffentliche Veranstaltungen - Merkblatt zur Bewilligungspflicht (PDF, 212.45 kB) | Download | 1 | Öffentliche Veranstaltungen - Merkblatt zur Bewilligungspflicht |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindekanzlei | 071 886 49 84 | gemeindekanzlei@walzenhausen.ar.ch |